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Amtliche Bekanntmachungen

Unbefugte Absperrungen im Straßenseitenraum

Gegenwärtig wird das Breitbandnetz auf dem Gebiet der Gemeinde Winsen (Aller) ausgebaut. Zu diesem Zweck müssen vermehrt Flächen im Bereich des Straßenseitenraums aufgerissen werden.

Die mit dieser Aufgabe betrauten Arbeiter stoßen allerdings immer wieder auf ein Hindernis: Viele Anwohner*innen sperren den Straßenseitenraum direkt vor dem eigenen Haus ab, um dort Rasen neu anzusäen.

Die Gemeinde Winsen (Aller) sieht dieses Verhalten überaus kritisch. In den Fällen, in denen nur der Straßenseitenraum betroffen ist, nehmen die Anwohner*innen ein fremdes Grundstück in Anspruch, ohne dies zuvor mit dessen Eigentümer abgesprochen zu haben. Darüber hinaus ist es meist in keiner Weise zulässig, die verwendeten Materialien für eine zeitlich befristete Absperrung im Straßenbereich zu nutzen. Personen, die solche Maßnahmen durchführen, müssen sich darüber bewusst sein, dass sie voll haftbar sind, wenn Menschen oder Sachen infolge der unsachgemäßen Absperrung einen Schaden erleiden. Des Weiteren handeln sie ordnungswidrig, wenn nicht sogar strafbar, und müssen alle sich daraus ergebenden Folgen tragen.

Vor diesem Hintergrund erfolgt der dringliche Aufruf: Sollten sich Einwohner*innen der Gemeinde Winsen (Aller) veranlasst sehen, im Straßenraum eine Absperrung vorzunehmen, so müssen sie dies zuvor bei der Gemeindeverwaltung anzeigen.

Kontakt:
Fachdienst Gemeindeplanung und Tiefbau
Kevin Findeisen
Tel.: (05143) 9888-52
E-Mail: kevin.findeisen(at)winsen-aller.de